
Die beglaubigte Übersetzung ist die gesetzlich erforderliche Form der Übersetzung, damit fremdsprachige Urkunden und Dokumente gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen rechtlich wirksam verwendet werden können.
Sie wird ausschließlich von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern angefertigt, die bei der zuständigen Handelskammer registriert sind. Diese Übersetzungen genießen öffentlichen Glauben und gewährleisten die rechtliche Anerkennung der vorgelegten Unterlagen.

